Das o.g. Gesetz, welches in Ergänzung zum § 72a BSHG VIII die persönliche Eignung von in der Jugendhilfe beschäftigten Personen mithilfe des Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 BZRG sicherstellen soll, ändert sich mit Wirkung zum 1. Mai 2010
Die Senatsverwaltung Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und die Liga der Wohlfahrtspflege Berlin haben im Dezember 2009 eine Rahmenvereinbarung zum Schutz von Kindern suchtkranker Eltern vor der Gefährdung des Kindeswohls unterzeichnet.
Das Berliner Abgeordnetenhaus beschloss am 17.12.2009 das Gesetzt zur Förderung der Gesundheit von Kindern und des Kinderschutzes (Berliner Kinderschutzgesetz - KiSchuG)
Der Fachberband Evangelische Jugendhilfen e.V. präsentiert eine zielgruppenspezifische Informationsbroschüre zur Partizipation: "Wie Jenny die Regeln veränderte"!
Mit dem Computerspiel "Luka und der verborgene Schatz" will die Polizei Kinder zwischen 10 und 13 Jahren frühzeitig auf die Gefahren von Alkohol und Drogen aufklären ...