In Brandenburg wird das Landesjugendamt in das MBJS organisatorisch eingegliedert. Die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses wurden in ihrer 12. Sitzung in der 5. Legislaturperiode darüber informiert und in die Planung mit eingebunden.
Ein Auszug aus dem Protokoll der Sitzung:
"TOP 5: Organisatorische Eingliederung des LJA in das MBJS
Herr Hilliger erläutert das durch eine Arbeitsgruppe des Koalitionsausschusses erarbeitete Konzept zur Modernisierung der Landesregierung: http//www.mi.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Liste_Modernisierungsvorhaben.pdf
Das Landesjugendamt soll demnach organisatorisch in das MBJS integriert werden. Zur Umsetzung des Vorhabens wird eine Projektgruppe gebildet. Dieser weren angehören:
- Abteilungsleiter 2 des MBJS, Herr Hilliger, als Leiter der Projektgruppe
- Referatsleiter der Jugendreferate des MBJS
- Leiter des LJA
- Referatsleiterinnen und Referatsleiter des LJA
- Referatsleiter der Organisations- und Personalreferate des MBJS oder Beauftragte der Referatsleitungen
Aufgabe der Projektgruppe werden sein:
- Bestandsaufnahme der Arbeitsaufgaben des LJA und des jeweiligen Arbeitsumfangs
- Vorschlag für die künftige Organisation der Arbeitsaufgaben im MBJS, dabei auch Prüfung von Änderungen in der bisherigen Verteilung der Aufgaben der obersten Landesjugendbehörde auf die Referate der Abt. 2
- Erarbeitung eines Vorschlages für den künftigen Geschäftsverteilungsplan
- Vorschlag für die Zuordnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Bearbeitung von Fragen des Standortes der Arbeitsplätze
Parallel zu diesem Prozess sollen mit dem LJHA Möglichkeiten einer Fortentwicklung der Mitwirkungs- und Beteiligungsstrukturen geprüft werden. Herr Hilliger schlägt vor, eine weitere AG einzurichten, bestehend aus dem Vorsitzenden des LJHA, dem Leiter des LJA, dem Abteilungsleiter 2 des MBJS und drei weiteren Vertreter/innen des LJHA. Ihre Aufgabe sollte die Analyse der bisherigen Mitwirkungs- und Beteiligungsformen sein und daraus resultierend die Erarbeitung von Vorschlägen zu deren Weiterentwicklung unter den Bedingungen einer Integration der Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe in das MBJS.
Die Aufträge der Arbeitsgruppen sollten bis Ende 2012 abgearbeitet sein, damit die rechtliche Umsetzung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bis spätestens Ende 2013 abgeschlossen werden kann.
In der anschließenden Diskussion wird das Fehlen einer fachlichen Begründung für die vorgesehene Eingliederung bemängelt.
Die Beteiligungsmöglichkeit für private Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe an der AG des LJHA wird angefragt.
Her Mones schlägt als weiter Mitglieder der "AG LJHA" die Vorsitzenden der Unterausschüsse, einen Vertreter der privaten Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe und einen Vertreter der kommunalen Spitzenverbände vor."