Hier können Sie zusätzlich die Pressemitteilung des DW EKD
vom 16.3.09 zum Thema einsehen.
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Im Begleitschreiben zur DW EKD-Stellungnahme schreibt von Frau Heinkel, Referentin im DW EKD, folgendes:
Die Stellungnahme begrüßt (siehe Abschnitt I)
* die vorgeschlagene Verpflichtung der ÄrztInnen zur medizinischen
Beratung, zur Information auf den Beratungsanspruch nach § 2 SchKG und zur
Vermitllung an Schwangerschaftsberatungsstellen vorsieht und zwar nach der
Mitteilung eines auffälligen Befundes nach PND und vor der Feststellung
einer medizinischen Indikation sowie den Hinweis und die Vermittlung an
Beratungsstellen.
* die vorgeschlagene Bedenkzeit von mindestens drei Tagen vor der
Feststellung der medizinischen Indikation.
Der Stellungnahme liegt im Wesentlichen der Gesetzentwurf von SPD/Griese
u.a. zugrunde.
Die drei Gesetzentwürfe, jeweils als fraktionsübergreifende Gruppenanträge
vorgelegt (SPD/Griese u.a., CDU/CSU/Kauder u.a. und FDP/Lenke u.a.) sind
zwar in den Kernforderungen vergleichbar, unterscheiden sich jedoch in
einzelnen wichtigen Regelungsvorschlägen oder Begründungen (CDU/CSU:
problematische Erweiterung der Statistik (bis hin zur Prüfung nach dem
Abbruch am Embryo/Fötus, ob die Diagnostik sachgemäß war), nur Hinweis- und
keine Vermittlungspflicht zu den Beratungsstellen , keine
Vermittlungspflicht zu Selbsthilfegruppen, stattdessen Pflicht zur
Weitergabe von Informationsmaterial an die Frauen, keine Vorgabe einer
ergebnisoffenen Beratung der Ärzte. In der Begründung fehlt der Hinweis auf
die Notwendigkeit der Beratung vor PND, wie sie Frau Grieses Antrag enthält
etc.)
In Abschnitt II werden eine Reihe von Verbesserungen des o.g. Gesetzentwurfs
vorgeschlagen.
In Abschnitt III und in der Einleitung wird ausführlich auf weiteren
Handlungsbedarf für eine Verbesserung der Beratung und Information
hingewiesen und insbesondere die Beratung vor PND angemahnt sowie eine
umfassende Verbesserung der Rahmenbedingungen für die gesellschaftliche
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Die Stellungnahme betont ausdrücklich, dass es nicht um eine Alternative
zwischen Gesetzentwurf oder untergesetzlichen Regelungen gehen kann, sondern
dass beides erforderlich ist..
Derzeit hat keiner der Anträge eine Mehrheit, weder die drei Gruppenanträge,
die eine Gesetzesänderung vorschlagen noch die zwei Anträge, die
untergesetzliche Regelungen vorsehen.
Wir hoffen, dass es den Abgeordneten gelingt, sich auf einen
Regelungsvorschlag zu verständigen, der beides vorsieht, sowohl die in den
Gesetzentwürfen vorgeschlagene Verpflichtung der Ärztinnen und Ärzte zur
Beratung und Vermittlung als auch die untergesetzlichen Regelungen, die der
Antrag von Christel Humme u.a. /SPD enthält.